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Entwicklung konkreter Sanierungspläne

Gewerbe, Handel, Dienstleistungen

Entwicklung konkreter Sanierungspläne

Jeweils in den Jahren 2023, 2024 und 2025 müssen Firmen (ja kleiner desto später) verpflichtet werden Sanierungskonzepte für ihren Gebäude-/Raumbestand bei der zuständigen Behörde vorzulegen und abzustimmen.

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