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Entwicklung konkreter Sanierungspläne

Gewerbe, Handel, Dienstleistungen

Entwicklung konkreter Sanierungspläne

Zwischen 2025 und 2028 müssen Firmen (ja kleiner desto später) verpflichtet werden Sanierungskonzepte für ihren Gebäude-/Raumbestand bei der zuständigen Behörde vorzulegen und abzustimmen.

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