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Stromdirektheizungen in Ausnahmefällen genehmigen

Private Haushalte

Stromdirektheizungen in Ausnahmefällen genehmigen

Im sozialen Wohnungsbau sollten in Ausnahmefällen, bei entsprechend hoher Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien des Gebäudes (z.B. durch PV auf dem Dach), auch Stromdirektheizungen mit Infrarot erlaubt werden. Diese sind im Vergleich zum aktuellen Energiemix der Fernwärme deutlich CO2-ärmer und günstiger als Wärmepumpen. Hier sollte eine Einzelfallprüfung ermöglicht werden.

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