Private Haushalte
Änderung des Verteilerschlüssels Heizkostenverordnung
Änderung des Verteilerschlüssels Heizkostenverordnung
Gespeichert von
Gast
am
So., 05.02.2023 - 20:59
Da in der Heizkostenverordnung vorgeschrieben ist, dass mindestens 30 % des Gesamtverbrauchs auf einer WEG gemeinschaftlich zu verteilen ist, hat ein individueller Verbraucher einen geringen Anreiz, um Heizkosten einzusparen. Grundsätzlich muss natürlich ein Anteil des Gesamtverbrauches gemeinschaftlich umgelegt werden, dieser sollte aber maximal 10 % betragen. Leider ist es aufgrund dieser Gesetzesvorgabe WEGs nicht möglich, den Schlüssel zu ändern. Das ist sehr schade, da 60 % des CO2-Ausstosses im Wohnbereich durch Heizen entsteht.