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Änderung des Verteilerschlüssels Heizkostenverordnung

Private Haushalte

Änderung des Verteilerschlüssels Heizkostenverordnung

Da in der Heizkostenverordnung vorgeschrieben ist, dass mindestens 30 % des Gesamtverbrauchs auf einer WEG gemeinschaftlich zu verteilen ist, hat ein individueller Verbraucher einen geringen Anreiz, um Heizkosten einzusparen. Grundsätzlich muss natürlich ein Anteil des Gesamtverbrauches gemeinschaftlich umgelegt werden, dieser sollte aber maximal 10 % betragen. Leider ist es aufgrund dieser Gesetzesvorgabe WEGs nicht möglich, den Schlüssel zu ändern. Das ist sehr schade, da 60 % des CO2-Ausstosses im Wohnbereich durch Heizen entsteht.