Direkt zum Inhalt

rechtswidrige Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen im Hamburger Flächennutzungsplan in der Genehmigungspraxis überwinden

Sektorenübergreifend

rechtswidrige Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen im Hamburger Flächennutzungsplan in der Genehmigungspraxis überwinden

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat in seinem Urteil vom 11.05.2022 eindeutig klargestellt, dass Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen in Flächennutzungsplänen rechtlich unzulässig sind. Dem Urteil folgend muss auch Hamburg unverzüglich, und ohne auf den langwierigen Prozess einer Flächennutzungsplanänderung zu warten, Genehmigungen für Windenergieanlagen erteilen, welche die bisherigen Höhenbegrenzungen im Hamburger Flächennutzungsplan überschreiten. Mit den bisherigen Höhenbegrenzungen ist ein Repowering bestehender Anlagen nicht möglich.