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0,5% der Landesfläche für Windenergie bereits 2027 und nicht erst 2032

Sektorenübergreifend

0,5% der Landesfläche für Windenergie bereits 2027 und nicht erst 2032

Hamburg sollte die von der Bundespolitik im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) geforderte Ausweisung von 0,5% der Landesfläche für Windenergie vorziehen und diese nicht erst im Jahr 2032, sondern bereits bis zum Jahr 2027 ausweisen. Zudem sollten hierzu sämtliche Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in Hamburg als ‚Rotor-Out‘ Gebiete ausgewiesen werden.

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